Bereits am Freitag hat der Bundesrat als Tagesordnungspunkt 68 über die zweite Verordnung zur Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordung abgestimmt. Betrachtet man, dass die Änderung eigentlich schon unmittelbar nach dem Jahreswechsel hätte durch den Bundesrat gehen müssen, so verwundert das Ergebnis dann doch:
Ohne Änderung haben die neuen Regeln für den Vertrieb von Finanzanlagen durch Zustimmung des Ländergremiums passiert.
Insbesondere das Taping (Sprachaufzeichnung) war seitens BVI und AfW in den letzten Monaten mehrfach aufgrund seiner Alternativlosigkeit kritisiert worden. Doch die Änderungsanträge der zuständigen Ausschüsse fanden am Freitag keine Mehrheit.
Damit bleibt es dabei, dass Finanzanlagenvermittler verpflichtet sind, Telefonate und Online-Beratungen aufzeichnen müssen.
Doch die Kritik von AfW und BVI ist nicht unbegründet. Neben der Machbarkeit bei kleinen Vermittlern steht vor allem die Überarbeitung der MiFID II im Jahr 2020 (also in Kürze) an. Spannenderweise hat sich die Bundesregierung Ende August diesen Jahres bei Sondierungsgesprächen zur MiFID II klar gegen das Taping bzw. seine Alternativlosigkeit positioniert und will dies in Brüssel vortragen. Das Bundesfinanzministerium hatte dazu ein Positionspapier entwickelt und im August vorgelegt. Darin geht es auch darum, dass ein Kunde das Recht besitzen muss, eine Telefonaufzeichnung abzulehnen. Denn genau diese wird von vielen Kunden gar nicht gewünscht.
Mit der Verabschiedung besteht nun ein Zwischenschritt in der deutschen FinVermV. Ob sie mittelfristig Bestand haben wird, wird wohl maßgeblich an den Diskussionsergebnissen rund um die MiFID II Überarbeitung in Brüssel hängen. Für die betroffenen Vermittler besteht jetzt jedoch erst einmal Klarheit: Sie müssen kurzfristig für die technischen Voraussetzungen von Sprachaufzeichnungen und deren Archivierung sorgen.