Die Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) steht heute auf der Agenda des Bundesrates. Mitten in der Sommerpause -genauer gesagt am 22. Juli 2019- hatte das BMWi den überarbeiteten Referentenentwurf veröffentlicht. Dieser lehnt sich in weiten Teilen an die MiFID II an.
Während viele Punkte bereits im Rahmen des ersten Entwurfs hingenommen wurden, gibt es beim sogenannten Taping (Sprachaufzeichnung von Beratungsgesprächen) nach wie vor erhitzte Gemüter. Nach dem überarbeiteten Entwurf soll das Taping nämlich für die künftigen Finanzanlagendienstleister ebenso gelten wie für Anlageberater bei Banken.
Während der BVI die Alternativlosigkeit zur Aufzeichnungspflicht kritisiert, fordern Verbraucherschützer noch strengere Auflagen. Der AfW (Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.) vertritt die Interessen von rund 40.000 Finanzanlagevermittlern und fordert auch aufgrund der mangelnden Umsetzbarkeit in kleinen Unternehmen den Verzicht auf das verpflichtende Taping oder aber eine weitere Verschiebung.
Spannend in Verbindung mit dem Taping sind Überlegungen, genau diese Sprachaufzeichnung im Rahmen einer MiFID II-Anpassung wieder zu lockern, nachdem auch Privatkunden nicht laufend eine Gesprächsaufzeichnung wollen. Der späte Angleich an MiFID II kann bei Verschiebung des FinVermV somit auch nochmal anders ausfallen. Die Interessenslage jedenfalls verspricht eine spannende Diskussion im Bundesrat.